Abschluss Abitur


Die Abiturprüfung

Die Studienstufe, d.h. die Jahrgänge 12 und 13 einer Stadtteilschule, unterscheidet sich grundsätzlich nicht von einer Studienstufe an einem Gymnasium - dort sind es die Jahrgänge 11 und 12. Sie unterliegt der gleichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung, es gelten in allen Fächern die gleichen Bildungspläne und wir schreiben das gleiche zentrale Abitur wie die Gymnasien.

Die Wahl der Prüfungsfächer

Die Abiturprüfung besteht aus drei schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Prüfung.

Die Prüfungsfächer müssen zu Beginn des dritten Semesters gewählt werden.

Schriftliche Prüfung

Am Ende des vierten Semesters entscheidet die Zeugniskonferenz über die Zulassung der Schüler zum schriftlichen Teil der Abiturprüfung. Hierzu müssen Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen erfüllt sein und die erforderlichen Mindestpunktzahlen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden

In allen Fächern außer in Wirtschaft, Psychologie (grundlegendes Anforderungsniveau), Pädagogik, Recht, Bildender Kunst, Musik, Theater und den bilingualen Sachfächern werden die schriftlichen Prüfungsaufgaben durch die Behörde für Schule und Berufsbildung zentral gestellt. Die Schwerpunktthemen sind stets schon zu Beginn des ersten Semesters eines Jahrgangs bekannt und können in den jeweils aktuellen Handreichungen der BSB nachgelesen werden.


Das vierte Prüfungsfach: Klassische mündliche Prüfung oder Präsentationsprüfung?

Die mündliche Prüfung ist das vierte und zeitlich letzte Teilelement der Abiturprüfung. Wenn am Anfang des dritten Semesters die Prüfungsfächer gewählt werden, muss angegeben werden, ob eine klassische mündliche Prüfung oder eine Präsentationsprüfung abgelegt wird.

 

Checkliste für einzubringende Fächer

Diese Checkliste enthält eine Übersicht über die Fächer, die in die Abiturwertung eingebracht werden müssen. Jedes Profil besitzt eine "eigene" Checkliste.

Gesamtqualifikation – Die Zusammensetzung der Abiturnote

Die Gesamtnote des Abiturs ergibt sich aus der Addition der in den vier Semestern der Studienstufe erreichten Punktzahlen (Block 1) und den Ergebnissen der Abiturprüfungen (Block 2). Aus der Summe der erreichten Gesamtpunktzahl, die mindestens 300 Punkte betragen muss und höchstens 900 Punkte betragen kann, wird die Abiturdurchschnittsnote mithilfe einer Tabelle ermittelt. Wurde eine besondere Lernleistung erbracht, so kann sie wahlweise als Ergebnis mit einfacher Wertung in Block 1 eingebracht werden, oder als fünftes Element der Abiturprüfung in Block 2. In diesem Fall werden die in der Abiturprüfung erreichten Ergebnisse jeweils nur vierfach gewertet.