Der neue Jahrgang 5


Einschulung

Mit der Einschulungsfeier in der Aula beginnt am ersten Montag eines neuen Schuljahrs die Schulzeit an unserer Schule. Im Anschluss erleben die Fünftklässler in einer Unterrichtsstunde in ihrem neuen Klassenraum ein erstes Mal ihre Mitschüler und Klassenlehrer, bei uns Tutoren genannt. Damit alle sich von Anbeginn gut auskennen und sicher fühlen, folgen zwei Tutorentage zum Kennenlernen. Am Donnerstag dieser ersten Schulwoche beginnt dann der Unterricht nach Plan und die Schüler lernen ihre Fachlehrer, einige Fachräume und auch neue Fächer kennen.


Klassenreise

Ab dem Schuljahr 2023/24 werden wir unsere Jahrgangsreise nicht mehr im Jahrgang 5, sondern zu Beginn des folgenden Schuljahres im Jahrgang 6 durchführen. Wir reagieren damit auf die unterschiedlichsten Bedürfnisse unserer Kinder und Eltern und nehmen die veränderten Bedingungen durch die Corona-Pandemie und der daraus resultierenden eingeschränkten Erfahrungen beim gemeinsamen Verreisen auf. Wohin uns die Reise trägt, ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht entschieden. Wir stellen uns eine Woche in einer Jugendherberge im Harz,  an der Mecklenburgischen Seenplatte oder in Hannover vor. Alles ist möglich. Wir prüfen die Angebote und werden uns für das Beste entscheiden.


Leben und Lernen an der StS Walddörfer

Leitfaden - eine Schlagwortliste

Außerunterrichtliche Lernförderung (AuL)

Die außerunterrichtliche Lernförderung wird auf Antragstellung der Eltern mit Hilfe der Tutor*innen bzw. Deutschlehrer*innen möglich gemacht. Dafür müssen Nachweise (Stolperwörtertest und aktuell der Schnabeltest/früher HSP) dem Antrag beigefügt werden. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die bei jedem Kind anders sein können. Deshalb gilt hier, sich unbedingt bei Frau Haberecht oder Frau Farsi (Sprachlernförderkoordinatorinnen) zu melden, um den Bedarf und die Möglichkeit zu prüfen. Der Antrag wird nur einmal in der Jahrgangsstufe 5/6 bewilligt, kann aber einmal verlängert werden.

Bildungs- und Teilhabegesetz

BuT berechtigte Kinder sind Kinder, die nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz berechtigt sind, Gelder vom Jobcenter/Arbeitsamt/Sozialbehörde abzurufen. Das können z.B. Reisekosten oder Ausflugsgelder sein, die über einen Beleg aus dem Schulbüro nachgewiesen und beim entsprechenden Jobcenter eingereicht werden müssen. Das Geld wird in den meisten Fällen direkt an die Tutor*innen, die Reisen und Ausflüge planen, überwiesen.

Diagnostik: Sonderpädagogische Überprüfung

Für Schüler*innen, bei denen auf der Stadtteilschule ein Förderbedarf im schulischen Bereich angenommen wird, werden sonderpädagogische Gutachten erstellt. Zuständig hierfür sind Frau Schön und Frau Weber (Koordinatorinnen für Inklusion). Dabei wird festgestellt, welcher Förderbedarf besteht und welche Förderung und welche Ressourcen dem Kind zustehen.

Differenzierung im Unterricht

Moderner Unterricht an der Stadtteilschule Walddörfer umfasst ein breites Spektrum an unterschiedlichen Ansätzen zur Vermittlung von Unterrichtsinhalten. Jedes Kind hat das Recht auf einen für sich passenden Zugang zur Wissensvermittlung. Auf unterschiedlichen Niveaus werden Inhalte heute parallel unterrichtet oder in Einzel- und/oder Kleingruppenarbeit ermöglicht.

Differenzierungsräume → Räume zusätzlicher Förderung
Einfacher sonderpädagogischer Förderbedarf → Spezieller FB

Dieser besteht bei Schüler*innen, die einen Anspruch auf eine Förderung in den Bereichen Lernen, Sprache oder Emotion (LSE) haben. Dies kann auch in Kombination auftreten.

Fahrdienst/Schulweghilfe

Diese wird für Schüler*innen mit Anspruch (i.d.R. kmE - körperlich motorische Entwicklung) mindestens einmal pro Schuljahr über das Schulbüro beantragt. Der Bescheid über die Bewilligung/Nichtbewilligung geht i.d.R. an das Schulbüro sowie an das Elternhaus. Schulbüro und Elternhaus tauschen sich über den Bescheid aus.
Meist wissen berechtigte Eltern bereits Bescheid, weil wir eine weiterführende Schule sind und die Kinder schon vorher in der Grundschule einen Fahrdienst erhalten haben. Selten ergibt sich erst zum Zeitpunkt des Eintritts in unsere Schule eine Berechtigung zur Schulweghilfe. Grundsätzlich stehen für Nachfragen Frau Görmar-Liepelt, Frau Schön und Frau Weber sowie unsere Schulbüros bereit.

Förderplan und Förderplan to go

Jedes Kind mit sonderpädagogischen Förderbedarf erhält einen Förderplan, der alle Maßnahmen und Ziele für das aktuelle Schuljahr ausführlich beschreibt und auflistet. Dieser Förderplan wird den Sorgeberechtigten vorgelegt und bedarf ihrer Zustimmung mit Unterschrift.  Zu jedem neuen Schuljahr wird der Förderplan durch die sonderpädagogischen Lehrkräfte aktualisiert.

Die Förderpläne to go beschreiben auf sehr übersichtliche (kurze) Form die Inhalte des ausführlichen Förderplans des Kindes. Er dient der schnellen Information aller Lehrkräfte.

Ganztag

Der kostenfreie Ganztag deckt die Betreuungslücke zwischen Unterrichtsende und Nachmittagsschluss um 16 Uhr ab. Unsere Schule bietet in diesem Zeitrahmen ein umfassendes Angebot an unterschiedlichen Kursen. Kostenpflichtige Randzeiten (vor 8 Uhr und nach 16 Uhr) werden von unseren Eltern im Allgemeinen nicht mehr in Anspruch genommen, könnten aber beantragt werden. Die Betreuung würde dann von einer Grundschule erfolgen. Die Betreuung in den Ferien wird zunehmend wieder mehr nachgefragt und wir arbeiten seit 2023 mit der Ganztagsbetreuung der Grundschule Eulenkrugstraße zusammen. Die Ferienbetreuung muss angemeldet werden und ist nicht kostenfrei. Ferienbetreuung ist natürlich auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglich. Für alle gilt: rechtzeitig Anmeldung für die Ferienzeiten in unserem Ganztagsbüro bei Frau Pillhofer: 428 96 92 – 83. Für alle Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Ganztagskoordinator, Herrn Kujawa.

Internationale Vorbereitungsklassen (IVK)

Seit Mai 2022 gibt es „Internationale Vorbereitungsklassen“ an unserer Schule. Die erste IVK am Standort Ahrensburger Weg umfasst die Jahrgänge 9 und 10 und bereitet Jugendliche, die aus dem Ausland zugezogen sind, auf einen deutschen Schulabschluss vor. Seit November 2022 haben wir an unserer Schule auch eine IVK für die Jahrgänge 5 und 6 am Standort Vörn Barkholt mit dem Ziel, den Übergang in die Regelklassen zu ermöglichen. Dieser erfolgt nach einem Schulbesuchsjahr. Die meisten Kinder und Jugendliche kommen momentan aus der Ukraine.

Klassenelternabende

Das gesamte Klassenteam wird auf dem Elternabend vorgestellt. Die Aufgaben der Sonder- und Sozialpädagog*innen sowie ggf. des Schulbegleiters werden den Eltern erläutert. Zielsetzungen der pädagogisch-fachlichen Arbeit sowie sozialen Arbeit werden ausgewiesen und es wird auf die aktuelle Klassesituation eingegangen.

Lernförderung

An Hamburger Schulen gibt es keine Klassenwiederholungen aus Leistungsgründen. An die Stelle der Wiederholung ist das Konzept „Fördern statt Wiederholen“ getreten. Schüler*innen, die Schwierigkeiten haben, die Mindestanforderungen einer Jahrgangsstufe zu erreichen, erhalten an unserer Schule in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch eine zusätzliche Lernförderung. Dies gilt nur für Schüler*innen, die nach den Anforderungen der Bildungspläne der Stadtteilschule zielgleich unterrichtet werden.

Ablauf:
•    Auf der Zeugniskonferenz wird entschieden, welche Schüler*innen an der Lernförderung teilnehmen sollen.
•    Die Lern- und Fördervereinbarung wird von Schüler*innen, Eltern und Tutor*innen unterschrieben. Damit ist die Teilnahme an der Lernförderung verbindlich und eventuelles Fehlen ist von den Eltern schriftlich zu entschuldigen.
•    Der Förderunterricht findet nach dem Regelunterricht in Kleingruppen statt.
•    Ausnahmen: Können Eltern eine geeignete, regelmäßige Nachhilfe bzw. Förderung nachweisen, erkennen wir das in der Regel als Ersatzleistung an.


Medikation

Grundsätzlich ist es Lehrkräften nicht erlaubt, Medikamente an Schüler*innen zu verabreichen. Kinder, die auf Medikamente angewiesen sind, müssen selbst in der Lage sein, diese Medikamente einzunehmen.
Ausnahme: Unterwiesene Notfall-Medikamentenabgabe wie z.B. bei Epilepsie oder anderen anerkannten Nothilfemaßnahmen.

Mensa

Wir verfügen über eine Mensa. Dort wird über einen Caterer täglich frisches Essen angeliefert. In den beiden großen Pausen wird ein Frühstücksangebot vorgehalten. Nach der 6. Stunde wird das Mittagessen für alle angemeldeten Kinder bis 15 Uhr angeboten.

Pädagogische Konferenzen und Förderplankonferenzen

Beide Konferenzformen dienen der Information der Lehrkräfte über Veränderung und Aktualität der zu fördernden Kinder einer Klasse. Die pädagogische Konferenz am Anfang des 5. Schuljahres dient einem allgemeinen Überblick für alle Kinder der Klasse. In den folgenden Schuljahren widmen sich die Förderplankonferenzen nur noch den Kindern, die entweder einen sonderpädagogischen Förderplan besitzen oder Kindern, die einen Nachteilsausgleich wegen LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche) oder anderen anerkannten Förderschwerpunkten (z.B. wegen bestimmter Krankheiten oder Krankheitsfolgen) haben.

Räume zusätzlicher Förderung (Differenzierungsräume/Hafen/Bucht)

An unserer Schule haben wir besondere Räume für die Differenzierung: Die Bucht ist für Kinder, die am momentanen Unterricht nicht teilnehmen können, weil sie eine Auszeit brauchen. Vor Ort erwartet sie Herr Nowak (Sozialpädagoge), der sich den Kindern individuell widmet. Am Ahrensburger Weg gibt es das Time-out für Schüler*innen mit gleicher Ausrichtung. Dort arbeitet Frau Eifler mit diesen Jugendlichen.

Am Vörn Barkholt haben wir den Hafen für Förderungen von Kindern, die sich in Kleingruppen besser konzentrieren und arbeiten können. Frau Wasserfall betreut hier sehr individuell. Gleiches gibt es mit dem Office am Standort Ahrensburger Weg. Hier stehen vor allem die Förderungen der Jahrgänge 9 und 10 für ESA und MSA im Mittelpunkt.
Grundsätzlich stehen an beiden Schulstandorten weitere Differenzierungsräume für Kleingruppenbetreuung und Förderung bereit.

Schulbegleitung

Schulbegleitungen werden aufgrund einer Begutachtung und auf Antrag von Seiten der Schule vom Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) oder von der Schulbehörde eingesetzt. Erst stellen Fachkolleg*innen den Bedarf fest, informieren den Beratungsdienst der Schule und stellen den Kontakt zum ReBBZ her. Der Antrag wird geprüft und nach erfolgreicher Bewilligung organisiert die Schule über geeignete Träger den Einsatz der Schulbegleitung.

Schulweghilfe → Fahrdienste
Sonderpädagogische Überprüfung → Diagnostik
Spezieller sonderpädagogischer Förderbedarf

Dieser besteht für Schüler*innen, die aufgrund einer Einschränkung einen Anspruch auf Förderung in den Bereichen körperliche oder geistige Entwicklung oder im Bereich Sehen oder Hören und Kommunikation haben. Dies kann auch in Kombination auftreten.

Sprachförderung

Schüler*innen, die mit deutlichen Schwächen in der Rechtschreibung und im Lesen in die 5. Klassen kommen, wird eine spezielle Sprachförderung angeboten. Diese wird durch die Deutschlehrkraft der Klasse durchgeführt. Sie findet nach dem Regelunterricht statt und ist verbindlich. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Vermittlung von Rechtschreibstrategien und das Lesetraining anhand von Lautleseverfahren.

Zu Beginn des 5. Schuljahres ermitteln die unterrichtenden Deutschlehrer*innen anhand der sog. Schnabel-Testung den Sprachförderbedarf. Ab Ende September beginnt die Sprachförderung in Kleingruppen im Anschluss an den regulären Unterricht. Am Ende des Schuljahres werden die Schüler*innen mit Sprachförderbedarf erneut getestet und die Förderung wird ggf. verlängert.

Schüler*innen, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, erhalten DaZ-Unterricht (DaZ - Deutsch als Zweitsprache).

Therapien

Schüler*innen, bei denen ein anerkannter Förderbedarf in den Bereichen körperliche oder geistige Entwicklung festgestellt wurde, können während der Schulzeiten an der Schule Ergotherapie oder Physiotherapie erhalten. Die Therapeuten lernen die Schüler*innen kennen und entwickeln in Absprache mit den Eltern einen Therapieplan. Die Therapie findet einmal die Woche im Laufe des Schultages statt. Attest oder Verordnung vom Arzt werden nicht benötigt.

Im jeweiligen Krankheitsfall informieren die Eltern den Therapeuten und andersherum.

Zielgleiche und zieldifferente Benotung

Schüler*innen, die aufgrund eines sonderpädagogischen Förderplans die inhaltlichen Ziele der Klassenstufe (noch) nicht erreichen können, werden zieldifferent unterrichtet und bewertet. Das bedeutet, der schulische Inhalt wird individuell angepasst und es werden individuelle Ziele festgelegt.

Wichtige Telefonnummern und Ansprechpersonen:


Frau Görmar-Liepelt: annett.goermar-liepelt@bsb.hamburg.de 428 96 92 - 71

Frau Weber: jenilee.weber@stswa.de

Krankmeldungen Unterstufe: 428 96 92 – 70, Frau Kurzweg

Krankmeldungen Mittelstufe: 428 96 92 – 25, Frau Röber

Krankmeldungen Oberstufe: 428 96 92 – 24, Frau Wilkes

Ganztag: Herr Kujawa: felix.kujawa@stswa.de

Ganztagsbüro: Frau Pillhofer: kimnicole.pillhofer@bsb.hamburg.de

 

Falls sich ein Anrufbeantworter einschaltet, zögern Sie bitte nicht darauf zu sprechen, wir hören verlässlich und zeitnah ab.